Veränderte Ausbildung Erste Hilfe für Feuerwehren

In einer Pressemitteilung aus April 2015 informirt der Landesfeuerwehrverband Hessen über die akutellen Veränderungen bei der Ausbildung der Erste Hilfe für Feuerwehrangehörige.

Aufgrund einer grundlegenden Revision in der betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung zum 1. April 2015, die für alle Bereiche der "gesetzlichen Unfallversicherung" und somit auch für die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen gilt, wurde eine Neuregeleung der Aus- und Fortbildung für die Feuerwehren erforderlich. Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV) hat deshalb in enger Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Hessen (UKH) und der Hessischen Landesfeuerwehrschule die folgenden Vereinbarungen getroffen.

Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" ist eine Erste-Hilfe-Ausbidung in einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE) vorgesehen. Diese Regelung gilt unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung.

Nach übereinstimmender Auffassung von landesfeuerwehrverband und Unfallkasse Hessen sowie der hessischen Landesfeuerwehrschule bietet die Kürzung der Erste-Hilfe-Ausbildung von 16 UE auf 9 UE die Gelegenheit, in einem neu zu konzipierenden, 7 UE umfassenden Lehrgang (=Differenz zwischen 9 UE und 16 UE), noch besser auf die spezifischen Risiken der bei der Unfallkasse Hessen versicherten Feuerwehrangehörigen einzugehen.

Die bisherige Erste-Hilfe-Ausbildung basiert auf den Anforderungen bzw. Verhältnissen der Mehrheit aller in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten. In Anbetracht des deutlich höheren Gesundheitsrisikos bei Feuerwehrangehörigen (Atemschutzunfall, Verbrennungen, verbrühungen, Vergiftungen) erscheint eine speziell hierauf ausgerichtete Zusatzausbildung im Rahmen der Truppmannausbildung (Grundausbildungslehrgang) angezeigt. Die Ausbildungsinhalte für diesen zusätzlichen Lehrgang werden derzeit von der Hessischen Landesfeuerwehrschule ausgearbeitet.


Die Kosten für den nun eingeführten Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE) - derzeit in Höhe von 28,00 Euro - werden wie bisher von den Berufsgenossenschaften und somit auch von der Unfallkasse Hessen übernommen. Auch das bisherige Kontingent der UKH bleibt unverändert bei 10 Prozent der aktiven Feuerwehrangehörigen plus der Jugendwarte. Die Abrechnung des Erste-Hilfe-Lehrgangs erfolgt wie bisher.

Für die Zusatzausbildung gewährt die Unfallkasse Hessen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von derzeit 6,00 Euro pro Teilnehmer. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erfolgt die Rechnungsstellung, einmal jährlich auf Kreisebene an die Unfallkasse Hessen. Anhand der eingereichten Teilnehmerlisten wird dann der Zuschuss von der UKH überwiesen. Nähere Detais zum Abrechnungsverfahren werden noch von der UKH bekannt gegeben.

Bundesweit ist die Unfallkasse Hessen damit derzeit die einzige Unfallkasse, die eine solche Lösung umsetzt.

 

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