Ehrungen

Handlungsempfehlung

Mit der nachstehend zum Download zur Verfügung stehenden Ehrenordnung sind alle Ehrungen für die Jugendfeuerwehr- und den Erwachsenenbereich auf Bundes-, Landes und Kreisebene ebenso für den Bezirksfeuerwehrverband Kurhessen Waldeck aufgeführt und erläutert. Somit steht den Feuerwehren eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die bei der Beurteilung über eine Antragsstellung herangezogen werden kann. Wir möchten jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nur als Arbeitshilfe anzusehen ist. Aufgrund aktueller Änderungen oder Ergänzungen bitten wir Sie die entsprechenden Ehrenordnungen noch einmal abschließend heranzuziehen.
Die Antragssteller werden eindringlich gebeten, stets objektiv und selbstkritisch zu prüfen, ob die Leistungen für die beabsichtigte Ehrung auch tatsächlich in dem erforderlichen Maße erbracht worden sind. Bei Verdiensten auf örtlicher Ebene ist es Aufgabe der örtlichen Feuerwehr bzw. Gemeinde, hierfür eine Anerkennung auszusprechen. Gehen Anträge ein, die den Vorgaben nicht entsprechen, müssen diese an den Antragsteller zurückgegeben werden.

Die Anträge auf Ehrungen sind auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes bzw. der Kreisjugendfeuerwehr des Landkreis Fulda abrufbar. Ebenso kann ein Teil der Anträge über Florix oder die Homepage der Feuerwehr Musik beantragt werden. Die Anträge auf Verbandsehrungen müssen grundsätzlich vom Gemeinde- bzw. Stadtbrandinspektor (GBI und SBI) unterschrieben sein und mit einer ausführlichen Begründung –notfalls auf einem gesonderten Blatt-, sowie mit allen erforderlichen Angaben zu den Personalien versehen sein. Betrifft die Ehrung den GBI oder SBI selbst, ist der Antrag vom Bürgermeister oder dem stellvertretenden GBI bzw. SBI zu unterzeichnen. Das Antragsformular bei Verbandsehrungen ist an die Geschäftsstelle, bei Jugendfeuerwehrangehörigen an den Kreisjugendfeuerwehrwart und bei Musikern beim stellvertretenden Kreisstabführer einzureichen. Alle öffentlich rechtlichen Ehrungen sind auf dem Dienstweg an den Kreisbrandinspektor zu richten.

Die Übergabe der Ehrungen erfolgt durch die zuständigen Funktionsträger oder deren Beauftragte. Anträge auf Ehrungen sind jeweils mindestens vier Wochen vor der Verleihung einzureichen. Ausgenommen hiervon sind die Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbands. Diese werden lediglich einmal jährlich auf einer dem Rahmen entsprechenden Veranstaltung, die vom Kreisfeuerwehrverband Fulda bekannt gegeben wird, verliehen.

Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass auf eine Ehrung kein Rechtsanspruch besteht. Außerdem sind einige Ehrungen mit einem Kontingent belegt. Bei Erreichen des Kontingents sind keine weiteren Ehrungen dieser Art in diesem Jahr möglich.

Der Verbandsausschuss hat am 16.04.2016 (Aktualisiert in 2017) dieser Ehrenordnung zugestimmt. Diese Ehrenordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Verfahrensanweisung Verleihung von Ehrungen

Handreichung Ehrungen

 Bestell- und Antragsformulare (Kurhessisch-Waldeckscher Feuerwehrverband):

Bestellformular Ehrennadel bzw. Plakette

Antrag Floriansmedaille

Bei diesem Antragsformular ist eine ausführliche Begründung erforderlich!

(Beantragende Stelle ist der jeweilige Feuerwehrverein, vorschlagende Stelle ist der Kreisfeuerwehrverband!)

 

Über nachfolgende Links können weitere Informationen abgerufen werden:

Deutscher Feuerwehrverband

Kurhessisch-Waldeckscher Feuerwehrverband

Feuerwehrmusik Hessen

Brandschutzehrenzeichen RP Kassel

 

© Kreisfeuerwehrverband Fulda