Lehrgangsvoraussetzungen/Lehrgangsplan 2009



Hier finden sie die Bedingungen zur Teilnahme an Feuerwehrlehrgängen auf Kreisebene


Wichtige Hinweise!
Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen ohne gültige Bescheinigungen (auch Ersatzteilnehmer) werden nicht zum Lehrgang zugelassen.

Ein terminliches Überschreiten des jeweils festgelegten Anmeldeschlusses hat die sofortige Freigabe der zugewiesenen Lehrgangsplätze zur Folge!


Grundlehrgang


Eine Eignung für den Feuerwehrdienst ist Grundvoraussetzung. Nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, beginnt die Ausbildung zur Truppfrau oder zum Truppmann mit dem Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1). Hierfür ist die Vollendung des 17. Lebensjahres, die Aufnahme in die Einsatzabteilung der örtlich zuständigen Feuerwehr und eine Ausbildung in „Erster Hilfe“ Voraussetzung. Danach schließt sich das Zwei-Jahres-Programm (Truppmannausbildung Teil 2) an.

Die Ausbildung und die Leistungen der Angehörigen der Jugendfeuerwehren können auf die Zugangsvoraussetzungen zum Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1) wie folgt angerechnet werden.

Angehörige der Jugendfeuerwehren können mit Vollendung des 16. Lebensjahres zum Grundausbildungslehrgang zugelassen werden, wenn:
-sie eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr von mindestens zwei Jahren nachweisen können,
-sie die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erworben haben,
-die Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr vorliegt und
-die Erziehungsberechtigten der Teilnahme am Grundausbildungslehrgang und dem Zwei-Jahres-Programm in der Einsatzabteilung schriftlich zustimmen.

Bei der Durchführung der praktischen Ausbildung mit den Jugendlichen ist § 18 der UVV – Feuerwehren (GUV-V C 53) – besonders zu beachten.

Bedingungen für die Erste Hilfe Ausbildung als Lehrgangsvoraussetzung:

-16 Std. Erste-Hilfe-Lehrgang, zu Lehrgangsbeginn maximal 24 Monate alt
-In Verbindung mit einem absolvierten 16 Std. Erste-Hilfe-Lehrgang wird ein gültiges EH-Training (keine Sofortmaßnahmen), nicht älter als 24 Monate, anerkannt


Informationen über die Erste Hilfe Ausbildung und Termine der Hilfsorganisationen im Landkreis Fulda können auf folgenden Internetseiten abgerufen werden:




DRK Fulda

DRK Fulda


DRK Hünfeld

DRK Hünfeld


Malteser Hilfsdienst

Malteser Hilfsdienst


Lehrgang Maschinisten


-Abgeschlossene Truppmannausbildung (nach FwDV 2), sie umfasst die Ausbildung gem. FwDV 2 Teil 1 (Grundlehrgang) und Teil 2 (80 Std. in 2 Jahren)
-Eine Lehrgangsteilnahme vor vollendetem 19. Lebensjahr ist nur mit abgeschlossener Truppausbildung möglich. Eine Kopie der Einverständniserklärung über den Beginn der Truppausbildung ist erneut vorzulegen.
-Die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse, jedoch mindesten Führerscheinklasse 3 oder B
-Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Maschinisten abgeschlossen sein. (FwDV 2)


Atemschutzgeräteträgerlehrgang


-Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil1 (Grundlehrgang)
-Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Atemschutzgeräteträger abgeschlossen sein. (FwDV 2)
-Mindestalter bei Lehrgangsbeginn 18 Jahre
-Gültige Tauglichkeit nach G26.3 (bei Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate) muss mit der Anmeldung vorgelegt werden.
-Fehlt die G 26.3 Bescheinigung bei der Anmeldung wird der Lehrgangsplatz nach dem Datum des jeweiligen Anmeldeschlusses ohne Rücksprache freigegeben
-Ersatzteilnehmern ist es gestattet die G 26.3 Bescheinigung bei Lehrgangsbeginn vorzulegen
-Bescheinigungen mit Einschränkungen aller Art werden nicht akzeptiert!

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Lehrgangsteilnehmer /-innen verstärkt den physischen und psychischen Belastungen eines Atemschutzgeräteträgerlehrgangs nicht mehr gewachsen sind. Wir bitten deshalb Lehrgangsteilnehmer /-innen im Vorfeld auf ihre Eignung (z.B. Platzangst, Fitness) zu prüfen.
Die Gewöhnung an ein Atemschutzgerät kann auf Standortebene vorbereitet werden. Die jeweils gültige UVV ist dabei zu beachten.


Truppführerlehrgang


-Abgeschlossene Truppmannausbildung (nach FwDV 2), sie umfasst die Ausbildung gemäß FwDV 2 Teil 1 (Grundlehrgang) und Teil 2 (80 Std. in 2 Jahren)
-Eine Lehrgangsteilnahme vor vollendetem 19. Lebensjahr ist nur mit abgeschlossener Truppausbildung möglich. Eine Kopie der Einverständniserklärung über den Beginn der Truppausbildung ist erneut vorzulegen.
-Wünschenswert ist die vorherige Teilnahme an ALG und SLG


Sprechfunklehrgang


-Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil1 (Grundlehrgang)
-Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (bei unter 18-jährigen schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten)


Technische Hilfeleistung nach Bahnunfall


-Abgeschlossene Truppausbildung (nach FwDV 2)
-Nach Möglichkeit Einsatzerfahrung


Führungsseminar


-Gruppenführerlehrgang
-Erfahrung mit Führungsaufgaben (nach FwDV 100)


Nachfolgend kann die Lehrgangsplanübersicht des KFV Fulda angesehen oder heruntergeladen werden.




Lehrgangsplan 2010 Übersicht

Lehrgangsplan 2010 Übersicht


Aus nachfolgendem ausfühlichem Lehrgangsplan kann die Lehrgangsplatzvergabe und die notwendige Fahrzuegentsendung angesehen oder heruntergeladen werden. Die Stundenpläne im einzelnen werden mit der Einberufung zugesendet.




Lehrgangsplan 2010 ausführlich

Lehrgangsplan 2010 ausführlich


Letzte Bearbeitung: 15.02.2010 / ss