Unvollständige Einsatzbereitschaft durch Vereinsausflüge, Fahrzeugreperaturen und Fahrzeugentsendung zu Kreislehrgängen
Gemäß dem HBKG kann eine Freiwillige Feuerwehr ihre Einsatzbereischaft grundsätzlich nicht abmelden. Ersatzweise kann, sofern die Hilfsfrist sichergestellt ist, eine Feuerwehr aus der Nachbargemeinde zusätzlich alarmiert werden, die Verantwortung allerdings bleibt bei dem Leiter der Feuerwehr der zuständigen Kommune.
In der Vergangenheit wurde der Leitfunkstelle Fulda oft nur die Abmeldung der Einsatzbereitschaft und die "Vertretungsfeuerwehr" grob benannt. Hierbei war es nicht möglich gezielt Feuerwehren zu alarmieren. Aus gegbenem Anlass muss ab sofort das Formular aus nachfolgendem Link verwendet werden, es wird gleichzeitig an die Leitfunkstelle Fulda und das Gefahrenabwehrzentrum per E-Mail oder Fax versendet.
Achtung: Der Dienstweg ist einzuhalten, Formulare ohne Unterschrift des Leiters der Feuerwehr werden als gegenstandlos betrachtet!
Unter nachstehender Linksammlung sind die Vordrucke zur Fahrzeugan- und/oder -abmeldung, zur Anmeldung einer Alarmübung und zur Anmeldung einer Funkübung zu finden.
Der Zuständigkeitsbereich der Leitfunkstelle Fulda umfasst 3 Landkreise. Die die erforderliche Planung und daraus resultierende Kanalzuweisung erfordert nachfolgende Meldefristen:
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Alarmübung 8 Tage vor Übungstermin
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Funkübung 14 Tage vor Übungstermin
Achtung: Der Dienstweg ist einzuhalten, Formulare ohne Unterschrift des Leiters der Feuerwehr werden als gegenstandlos betrachtet!